Der Gemeinderat hat für die Archivreorganisation 2022 einen Investitionskredit unter Vorbehalt des fakultativen Referendums in der Höhe von CHF 148'000.00 genehmigt.
Gestützt auf Art. 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.
Für das fakultative Referendum sind erforderlich:
- Einreichung des Referendumsbegehrens bis spätestens Freitag, 16. Dezember 2022, beim Gemeinderat Kirchlindach.
- Das Referendumsbegehren muss von mindestens 124 Stimmberechtigten (5%) der Gemeinde Kirchlindach rechtsgültig unterzeichnet sein.
Gemeinderat Kirchlindach