Ordentliche Gemeindewahlen; Versammlungsleitung; Stille Wahl Versammlungsleitung; Amtsdauer 01.01.2023 bis 31.12.2026; Rudolf Winzenried; Wahlvorschlag FDP.Die Liberalen
Der Gemeinderat hat Rudolf Winzenried aus Kirchlindach als Versammlungsleiter für die Amtsdauer vom 01.01.2023 bis am 31.12.2026 still gewählt.
Für die Versammlungsleitung ist im Rahmen der Gemeindewahlen 2022 nur ein Wahlvorschlag eingegangen. Gemäss Artikel 52 des Reglements über die Abstimmungen und Wahlen wird eine Kandidierende Person vom Gemeinderat ohne Durchführung eines Wahlgangs als gewählt erklärt, wenn nicht mehr Kandidierende vorgeschlagen werden, als Sitze zu vergeben sind. Entsprechend konnte Rudolf Winzenried still gewählt werden.
Archivreorganisation 2022; Genehmigung eines Investitionskredits
Der Gemeinderat hat für die Archivreorganisation 2022 einen Investitionskredit in der Höhe von CHF 148'000.00 genehmigt und beauftragt damit die Firma Abplanalp-Ramsauer AG, die Archivreorganisation in der Gemeinde Kirchlindach durchzuführen. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
Die letzte umfassende Archivrevision wurde im Jahr 1992 durch die Firma Abplanalp-Ramsauer AG durchgeführt. Nach nun 30 Jahren hat das Archiv an den beiden Standorten (Lindachstrasse 15a und 17) einen sehr schlechten Zustand und muss dringend revidiert und an die im Jahr 2015 in Kraft getretene Direktionsverordnung über die Verwaltung und Archivierung der Unterlagen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach Gemeindegesetz und deren Anstalten (ArchDV Gemeinden) angepasst werden.
Überarbeitung der Generellen Wasserversorgungsplanung; Genehmigung Pflichtenheft und Verabschiedung zur Eingabe an das Amt für Wasser und Abfall (AWA)
Der Gemeinderat hat das erarbeitete Pflichtenheft zu Handen des Amtes für Wasser und Abfall (AWA) genehmigt.
Im November 2021 hat der Gemeinderat einen Auftrag für die Ausarbeitung eines Pflichtenhefts zur Überarbeitung der Generellen Wasserversorgungsplanung (GWP) an das Ingenieurbüro H. R. Müller AG, Bremgarten, erteilt. Basierend auf der neuen Mustervorlage des AWA konnte das Pflichtenheft in der Zwischenzeit fertiggestellt werden. Damit anschliessend die Arbeiten zur Generellen Wasserversorungsplanung (GWP) angegangen werden können, muss der Kanton das Pflichtenheft vorgängig genehmigen.
ÜeO zur Sicherung der öffentlichen Abwasseranlagen; Verabschiedung zur Genehmigung
Der Gemeinderat hat die ÜeO zur Sicherung der öffentlichen Abwasseranlagen zu Handen des Amtes für Wasser und Abfall (AWA) genehmigt.
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 wurde der Nachkredit für die Eigentumsabgrenzung der Entwässerungsanlagen genehmigt. Das Ingenieurbüro Holinger AG hat die nötigen Abklärungen und Abgrenzungen vollzogen sowie den technischen Bericht für die Überbauungsordnung (ÜeO) zur Abgrenzung und Sicherung der öffentlichen Abwasseranlagen ausgearbeitet. Die im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung eingebrachten Voten wurden im Bericht gewürdigt und wo gerechtfertigt auch in den Plänen berücksichtigt. Die Unterlagen müssen nun zwecks Genehmigung beim AWA eingereicht werden.