Direkt zum Inhalt

Secondary navigation

  • Kontakt

Hauptnavigation

  • Unsere Gemeinde
    • Portrait
    • Fotogalerien
    • Ortsplan
    • Gemeinde in Zahlen
    • Geschichte
    • Kirchgemeinde Kirchlindach
  • Politik
    • Gemeindeversammlung
    • Gemeinderat
    • Kommissionen
    • Abstimmungen und Wahlen
    • Parteien
  • Schulen
    • Primarschule
    • Oberstufe
    • Tagesschule
    • Ferienbetreuung
    • Spielgruppe und Waldspielgruppe
    • Externe Kinderbetreuung
    • Lernbegleitung
  • Verwaltung
    • Gemeindeschreiberei
    • Bauverwaltung
    • Finanzverwaltung
    • AHV-Zweigstelle
    • Weitere Dienstleistungen
    • Dokumente
    • Offene Stellen
  • Wirtschaft
    • Gewerbe
    • Restaurants
  • Freizeit und Kultur
    • Freizeit und Kultur
    • Vereine
    • Agenda
  • Ukraine
close

Pfadnavigation

  1. Startseite
  2. News

Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom Montag, 5. Dezember 2022, 20:00 Uhr, in der Turnhalle der Schulanlage Kirchlindach

1. November 2022

Traktandenliste

 1. Budget und Finanzplan

a) Finanzplan 2023 bis 2027; Kenntnisnahme

b) Festsetzen der Steueranlage und des Ansatzes der Liegenschaftssteuern

c) Genehmigung Budget 2023

2. Rechnungsprüfungsorgan; Wiederwahl

3. Schulhausbauten Herrenschwanden; Neubau Schulhaus Herrenschwanden; Kreditabrechnung

4. Wasserverbund Region Bern; Anpassung Sekundärnetz; Kreditabrechnung

5. Orientierungen

6. Verschiedenes

Die Akten zu den Traktanden liegen 20 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf oder können soweit möglich unter www.kirchlindach.ch heruntergeladen werden.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2022 liegt 20 Tage vor der Versammlung zur Einsichtnahme auf und kann unter www.kirchlindach.ch (Verwaltung, Dokumente, Protokolle Gemeindeversammlungen) heruntergeladen werden. Einsprachen können während der Auflagefrist bis zum Vortag der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Kirchlindach, zuhanden des Gemeindepräsidenten, schriftlich erhoben werden.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 60 ff. VRPG; BSG 155.21). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; BSG 170.11; Rügepflicht).

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kirchlindach sind zur Versammlung herzlich eingeladen. Lässt es die Corona-Situation zu, so findet anschliessend an die Versammlung ein Umtrunk statt.

GEMEINDERAT KIRCHLINDACH

 

Botschaft Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022

203.71 KB

Finanzplan 2023 bis 2027

744.98 KB

Budget 2023

1.16 MB

Finanzstrategie

145.79 KB

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr                                         

Freitag
08.00 - 14.00 Uhr

Fußzeile

  • Kontakt
  • Impressum
To top

© Copyright 2021 Gemeinde Kirchlindach. Alle Rechte vorbehalten. Erstellt mit PRIMER - powered by Drupal.