Der Gemeinderat Kirchlindach bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die obgenannten Änderungen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Akten liegen 30 Tage, vom 19. Oktober 2022 bis und mit 18. November 2022, in der Bauverwaltung Kirchlindach öffentlich auf.
Während der Auflagefrist können schriftlich Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreiten werden. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Kirchlindach zu richten.
Am Montag, 31. Oktober 2022, wird zudem eine Informationsveranstaltung zur Änderung der ZPP und UeO Aarematte stattfinden. Die Veranstaltung findet um 20:00 Uhr in der Turnhalle des Schulhauses Herrenschwanden statt.
Kirchlindach, den 19. Oktober 2022
Der Gemeinderat