Der Gemeinderat hat den Verpflichtungskredit unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossen:
Total CHF 155'000.00 für die Planung und Erstellung einer PumpTrack-Anlage beim Schulhaus Kirchlindach sowie wiederkehrende jährliche Unterhaltskosten von CHF 2'000.00, wobei die Gemeinde Kirchlindach 80% der Kosten trägt.
Gestützt auf Art. 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und können von der Website der Gemeinde Kirchlindach (www.kirchlindach.ch) heruntergeladen werden.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.
Für das fakultative Referendum sind erforderlich:
- Einreichung bis spätestens 14. Oktober 2022 beim Gemeinderat Kirchlindach
- Das Referendumsbegehren muss von mindestens 121 Stimmberechtigten (5%) der Gemeinde Kirchlindach rechtsgültig unterzeichnet sein.
Kirchlindach, 14. September 2022
Gemeinderat Kirchlindach