Der Gemeinderat von Kirchlindach hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 17. August 2022 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 31. August 2022 bis 29. September 2022 in der Gemeindeverwaltung Kirchlindach auf und können in der Homepage der Gemeinde, www.kirchlindach.ch, eingesehen werden.
Der Gemeinderat