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Uferschutzplan der Gemeinde Kirchlindach; Geringfügige Änderung Art. 3 Überbauungsvorschriften nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV); Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

31. August 2022

Der Gemeinderat von Kirchlindach hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 17. August 2022 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 31. August 2022 bis 29. September 2022 in der Gemeindeverwaltung Kirchlindach auf und können in der Homepage der Gemeinde, www.kirchlindach.ch, eingesehen werden.

Der Gemeinderat

Änderung Überbauungsvorschriften

118.35 KB

Erläuterungsbericht

2.95 MB

zweite Voranfrage; Amt für Gemeinden und Raumordnung

108.12 KB

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Öffnungszeiten 

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Mittwoch, 20. August 2025, infolge des jährlichen Personalausflugs den ganzen Tag geschlossen. Ab Donnerstag, 21. August 2025, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten gerne wieder für Sie da.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

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