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Informationen des Gemeinderats vom 17. August 2022

18. August 2022

Demission von Anette Maurer (SP) aus der Bildungskommission; Ersatzwahl; Wahlvorschlag SPplus; Martina Siegrist Minder

Der Gemeinderat hat Martina Siegrist Minder, 3038 Kirchlindach, als Mitglied der Bildungskommission für die laufende Amtsdauer bis 31. Dezember 2022 gewählt.


Der Gemeinderat hat im April 2021 beschlossen, den durch die SPplus Kirchlindach frei gewordenen Sitz in der Bildungskommission durch ein SVP-Mitglied wiederzubesetzen. Er verfolgte damit das Ziel, aufgrund der Rochade das Proporzverhältnis in der Bildungskommission wiederherzustellen. Kurz nach dem Beschluss haben die Freien Lindacher Grüne und die SPplus Kirchlindach eine Beschwerde eingereicht. Mit Datum vom 12. Juli 2022 hat das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Beschwerden der SPplus Kirchlindach und der Freien Lindacher Grüne mittels Verfügung gutgeheissen. Der Gemeinderat wurde aufgefordert, den vakanten Sitz durch ein SP-Mitglied zu besetzen.

Regionalkonferenz Bern-Mittelland; Regionale Sportstättenplanung; Vorschläge für einen allfälligen neuen Standort

Der Gemeinderat hat beschlossen, im Rahmen der aktuellen Vernehmlassung zur regionalen Sportstättenplanung der Regionalkonferenz Bern-Mittelland (RKBM) keinen konkreten Standort einzugeben. Das Bedürfnis für eine Sportstätte wurde jedoch erkannt und wird deshalb auch als solches in das zu erstellende Raumentwicklungskonzept (REK) der Gemeinde Kirchlindach aufgenommen.


In der Region herrscht ein Mangel an Sportanlagen - insbesondere an solchen mit einem regionalen Charakter. Daher traten verschiedene Gemeinden mit dem Anliegen an die RKBM, sie bei der künftigen Planung von solchen Anlagen zu unterstützen. Das im Dezember 2021 verabschiedete kantonale Sportförderungsgesetz beauftragt die Regionen zudem, einen Regionalen Richtplan Sportanlagen zu erarbeiten. Bis Ende August 2022 haben die Gemeinden in der Region Bern-Mittelland Zeit, Vorschläge für einen Standort einzureichen. Bevor die Gemeinde Kirchlindach einen solchen Standort für den Richt-plan eingeben kann, muss dieser raumplanerisch entwickelt und öffentlich diskutiert werden. Aus diesem Grund kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Eingabe bei der RKBM erfolgen, dafür wird aber das Bedürfnis im REK aufgenommen.

Schulplanung; Schulraumplanung; Präsentation Ergebnisse aus Phase 1.1 sowie Kredit- und Arbeitsfreigabe für Phase 1.2

Der Gemeinderat hat die Ergebnisse aus der Phase 1.1 zur Kenntnis genommen sowie für die Arbeitsphase 1.2 einen Nachkredit in der Höhe von CHF 50'000.00 genehmigt.


Im März 2022 wurde die Firma Basler & Hofmann mit der Schulraumplanung der Gemeinde Kirchlindach beauftragt. Die Resultate der ersten Phase liegen vor und wurden in den entsprechenden Kommissionen vorgestellt. Um nun die gewonnenen Erkenntnisse in Lösungsstrategien umwandeln zu können, muss die Phase 1.2 in Angriff genommen werden. In dieser Phase sollen auf der Basis der Analyseresultate mit der Begleitgruppe die möglichen Umsetzungsvarianten und Teilprojekte für das Gesamtentwicklungskonzept erarbeitet werden. Ziel ist es, eine Empfehlung in Form eines «Bestszenarios» für das weitere Vorgehen formulieren zu können.

Tagesschulverordnung; Inkraftsetzung per 1. August 2022 

Der Gemeinderat hat eine Beschwerde sowie deren Abschreibung gegen die Inkraftsetzung der Tagesschulverordnung zur Kenntnis genommen.

Per 1. August 2022 ist die revidierte Tagesschulverordnung in Kraft getreten. Die Inkraftsetzung von Erlassen ist gemäss übergeordneter Gesetzgebung im Anzeiger zu veröffentlichen. Kurz nach der Veröffentlichung wurde gegen die revidierte Tagesschulverordnung eine Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eingereicht. Da die Beschwerde die formellen Vorgaben nicht erfüllt hatte und auch die Frist zur Nachbesserung von den Beschwerdeführenden nicht genutzt wurde, hat das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland diese mit Datum vom 8. August 2022 abgeschrieben. Die Inkraftsetzung der revidierten Tagesschulverordnung per 1. August 2022 ist somit rechtskräftig.

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Ausserordentliche Schalterschliessung der Verwaltung

Die Stimmberechtigten haben am Sonntag, 30. November 2025, dem Ausführungskredit zur Gemeindehaussanierung zugestimmt. Während der Sanierung erbringt die Gemeindeverwaltung ihre Dienstleistungen im mittelalten Schulhaus an der Halegasse 9c in 3037 Herrenschwanden. Wegen des Umzugs und der Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026, steht die Verwaltung am temporären Standort wieder zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Verfügung.

Erreichbarkeit während Umzug und Feiertage

Während des Umzugs vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 19. Dezember 2025, ist die Verwaltung zu den ordentlichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 031 828 21 16 erreichbar. Aufgrund von Systemausfällen während des Umzuges können aber je nach dem die Anliegen nicht in der gewohnten Schnelligkeit bearbeitet werden, weshalb wir Sie um Verständnis bitten.

Von Montag, 22. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, ist die Verwaltung gänzlich geschlossen und ausschliesslich in dringenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit Todesfällen zu den ordentlichen Bürozeiten über die Notfallnummer 031 828 21 16 erreichbar. Bitte beachten Sie, dass während dieser Zeit der Verkauf von Spartageskarten ausgeschlossen ist. Während der offiziellen Feiertage wird die Notfallnummer nicht bedient.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gemeinderat und Verwaltung wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit.

Öffnungszeiten 

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

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