Mit Datum vom 4. April 2022 hat der Gemeinderat Kirchlindach gegen den Genehmigungsbeschluss «Richtplan Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK Bern-Mittelland 2021, Massnahme RGSK-Nr. BM.S-VU 1.1 Sportanlage Löhracher» Beschwerde erhoben. Parallel zur Beschwerde hat der Gemeinderat die Regionalkonferenz Bern-Mittelland ersucht, die Sportanlage Löhracher aus dem Richtplan «Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK Bern-Mittelland 2025» zu streichen.
Die Kommissionen Raumplanung und Verkehr der Regionalkonferenz Bern-Mittelland haben an ihren Sitzungen vom 28. Juni 2022 und vom 30. Juni 2022 den Antrag gutgeheissen, so dass die Sportanlage aus dem RGSK 2025 definitiv gestrichen wird.
Mit der Gutheissung dieses Antrages hat der Gemeinderat Kirchlindach sein Ziel, die Sportanlage aus dem Richtplan streichen zu lassen, erreicht. Um einen unnötigen Aufwand zu vermeiden und damit das RGSK 2021 in Rechtskraft erwachsen kann, wurde die Beschwerde vom 4. April 2022 zurückgezogen.