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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

25. Juli 2022

Mit Allgemeinverfügung vom 27. Juli 2022 haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter aufgrund der Trockenheit ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie ein absolutes Verbot von Höhenfeuern und Feuerwerk mit Ausnahme der Seefeuerwerke erlassen:

  1. Es ist weiterhin verboten im Wald, einschliesslich Wytweiden, und in der Nähe von solchen bestockten Flächen (Abstand: 50 m) Feuer zu entfachen. Insbesondere ist es untersagt, Grill- oder sonstiges Feuer zu entzünden.
  2. Ab sofort gilt ausserdem ein absolutes Verbot von Höhenfeuern und Feuerwerk. Insbesondere ist untersagt, an für die Rettungskräfte schwer zugänglichen, exponierten Stellen ausserhalb des Siedlungsgebiets sog. Höhenfeuer zu entzünden. Überall ist sodann untersagt im Freien pyrotechnische
    Gegenstände der Kategorien F1-F4 i.S.v. Art. 1a Abs. 1 lit. c Sprengstoffverordnung abzubrennen.
  3. Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen. 
  4. Zuwiderhandlungen werden gemäss Art. 46 Abs. 1 Bst d KWaG mit Busse bestraft.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.rsta.dij.be.ch/de/start/themen/feuerverbot.html und unter https://www.naturgefahren.sites.be.ch/de/start/aktuelle-situation/waldbrand.html

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Ausserordentliche Schalterschliessung der Verwaltung

Die Stimmberechtigten haben am Sonntag, 30. November 2025, dem Ausführungskredit zur Gemeindehaussanierung zugestimmt. Während der Sanierung erbringt die Gemeindeverwaltung ihre Dienstleistungen im mittelalten Schulhaus an der Halegasse 9c in 3037 Herrenschwanden. Wegen des Umzugs und der Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026, steht die Verwaltung am temporären Standort wieder zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Verfügung.

Erreichbarkeit während Umzug und Feiertage

Während des Umzugs vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 19. Dezember 2025, ist die Verwaltung zu den ordentlichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 031 828 21 16 erreichbar. Aufgrund von Systemausfällen während des Umzuges können aber je nach dem die Anliegen nicht in der gewohnten Schnelligkeit bearbeitet werden, weshalb wir Sie um Verständnis bitten.

Von Montag, 22. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, ist die Verwaltung gänzlich geschlossen und ausschliesslich in dringenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit Todesfällen zu den ordentlichen Bürozeiten über die Notfallnummer 031 828 21 16 erreichbar. Bitte beachten Sie, dass während dieser Zeit der Verkauf von Spartageskarten ausgeschlossen ist. Während der offiziellen Feiertage wird die Notfallnummer nicht bedient.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gemeinderat und Verwaltung wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit.

Öffnungszeiten 

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

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