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Informationen des Gemeinderats vom 29. Juni 2022

30. Juni 2022

Sanierung Möösliweg / Stuckishausstrasse; Kreditgenehmigung Ingenieurarbeiten
Der Gemeinderat hat für die Ingenieurarbeiten am Möösliweg und an der Stuckishausstrasse einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 42'300.00 genehmigt.

Gemäss Investitionsprogramm stehen ab dem Jahr 2023 Strassensanierungsarbeiten bei der Stuckishausstrasse sowie beim Möösliweg an. Damit dieser Forderung aus dem Investitionsprogramm rechtzeitig nachgekommen werden kann, muss in diesem Jahr mit der entsprechenden Planung der beiden Projekte begonnen werden. Im Zusammenhang mit den anstehenden Arbeiten sollen nicht nur die Belagssanierungen im Vordergrund stehen, sondern ebenfalls die Fussgänger- und die Schulwegsicherheit besser gelöst werden.

Alarmstellendossier; Genehmigung
Der Gemeinderat hat das Alarmstellendossier genehmigt sowie den Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Kirchlindach als Chef der Alarmstelle gewählt.

Jede Gemeinde im Kanton Bern ist verpflichtet, eine ständig erreichbare Alarmstelle zu betreiben. Für die Alarmierung der Bevölkerung können sowohl der Zivilschutz als auch die Feuerwehr zuständig sein, wobei in diesem Bereich zunehmend die Feuerwehr in den Fokus rückt. Diese kann rund um die Uhr Alarmmeldungen empfangen und unverzüglich weitergeben, oder selber eine Alarmierung auslösen.

Die fortschreitende Regionalisierung der Einsatzdienste hat zudem neue Schnittstellen geschaffen. Die Zuständigkeiten sind heute so geregelt, dass die kommunalen Leistungsaufträge immer das gesamte Einsatzgebiet eines Einsatzdienstes abdecken. Die Einsatzbereitschaft der Alarmstellen wird vom Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) periodisch überprüft. Die Gemeinden müssen ihre Planungsgrundlagen mindesten einmal jährlich aktualisieren. Da die Gemeinde Kirchlindach bisher über kein Alarmstellendossier verfügte, wurde dieses in den vergangenen Monaten erarbeitet.

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Ausserordentliche Schalterschliessung der Verwaltung

Die Stimmberechtigten haben am Sonntag, 30. November 2025, dem Ausführungskredit zur Gemeindehaussanierung zugestimmt. Während der Sanierung erbringt die Gemeindeverwaltung ihre Dienstleistungen im mittelalten Schulhaus an der Halegasse 9c in 3037 Herrenschwanden. Wegen des Umzugs und der Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026, steht die Verwaltung am temporären Standort wieder zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Verfügung.

Erreichbarkeit während Umzug und Feiertage

Während des Umzugs vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 19. Dezember 2025, ist die Verwaltung zu den ordentlichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 031 828 21 16 erreichbar. Aufgrund von Systemausfällen während des Umzuges können aber je nach dem die Anliegen nicht in der gewohnten Schnelligkeit bearbeitet werden, weshalb wir Sie um Verständnis bitten.

Von Montag, 22. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, ist die Verwaltung gänzlich geschlossen und ausschliesslich in dringenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit Todesfällen zu den ordentlichen Bürozeiten über die Notfallnummer 031 828 21 16 erreichbar. Bitte beachten Sie, dass während dieser Zeit der Verkauf von Spartageskarten ausgeschlossen ist. Während der offiziellen Feiertage wird die Notfallnummer nicht bedient.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gemeinderat und Verwaltung wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit.

Öffnungszeiten 

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

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