Sanierung Möösliweg / Stuckishausstrasse; Kreditgenehmigung Ingenieurarbeiten
Der Gemeinderat hat für die Ingenieurarbeiten am Möösliweg und an der Stuckishausstrasse einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 42'300.00 genehmigt.
Gemäss Investitionsprogramm stehen ab dem Jahr 2023 Strassensanierungsarbeiten bei der Stuckishausstrasse sowie beim Möösliweg an. Damit dieser Forderung aus dem Investitionsprogramm rechtzeitig nachgekommen werden kann, muss in diesem Jahr mit der entsprechenden Planung der beiden Projekte begonnen werden. Im Zusammenhang mit den anstehenden Arbeiten sollen nicht nur die Belagssanierungen im Vordergrund stehen, sondern ebenfalls die Fussgänger- und die Schulwegsicherheit besser gelöst werden.
Alarmstellendossier; Genehmigung
Der Gemeinderat hat das Alarmstellendossier genehmigt sowie den Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Kirchlindach als Chef der Alarmstelle gewählt.
Jede Gemeinde im Kanton Bern ist verpflichtet, eine ständig erreichbare Alarmstelle zu betreiben. Für die Alarmierung der Bevölkerung können sowohl der Zivilschutz als auch die Feuerwehr zuständig sein, wobei in diesem Bereich zunehmend die Feuerwehr in den Fokus rückt. Diese kann rund um die Uhr Alarmmeldungen empfangen und unverzüglich weitergeben, oder selber eine Alarmierung auslösen.
Die fortschreitende Regionalisierung der Einsatzdienste hat zudem neue Schnittstellen geschaffen. Die Zuständigkeiten sind heute so geregelt, dass die kommunalen Leistungsaufträge immer das gesamte Einsatzgebiet eines Einsatzdienstes abdecken. Die Einsatzbereitschaft der Alarmstellen wird vom Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) periodisch überprüft. Die Gemeinden müssen ihre Planungsgrundlagen mindesten einmal jährlich aktualisieren. Da die Gemeinde Kirchlindach bisher über kein Alarmstellendossier verfügte, wurde dieses in den vergangenen Monaten erarbeitet.