Traktandenliste
1. Jahresrechnung 2021; Genehmigung
2. Sanierung Pumpendruckleitung Hubel; Kreditabrechnung
3. Orientierungen
4. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 20 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf oder können soweit möglich unter www.kirchlindach.ch heruntergeladen werden.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2021 liegt ebenfalls 20 Tage vor der Versammlung zur Einsichtnahme auf und kann unter www.kirchlindach.ch (Verwaltung, Dokumente, Protokolle Gemeindeversammlungen) heruntergeladen werden. Einsprachen können während der Auflagefrist bis zum Vortrag der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Kirchlindach, zuhanden des Gemeindepräsidenten, schriftlich erhoben werden.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 60 ff. VRPG; BSG 155.21). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; BSG 170.11; Rügepflicht).
Besichtigung neues Schulhaus Herrenschwanden und Apéro
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kirchlindach sind zur Versammlung mit einem anschliessenden Umtrunk herzlich eingeladen.
Interessierte können von 19:30 Uhr bis 19:50 Uhr das neue Schulhaus Herrenschwanden besichtigen. Die Gemeinderatsmitglieder stehen für einen Austausch gerne zur Verfügung.
GEMEINDERAT KIRCHLINDACH