Der Gemeinderat Kirchlindach zieht bei dem auf dem «Löhracher» geplanten regionalen Fussballplatz die raumplanerische Notbremse. Dazu reichte er anfangs April 2022 bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern Beschwerde ein. Sie richtet sich gegen die behördenverbindliche Festsetzung des Fussballzentrums am Standort «Löhracher» im Richtplan «Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK Bern-Mittelland 2021».
Grundsätzlich begrüsst der Gemeinderat Kirchlindach die regionale Sportstättenplanung. So hat er, zusammen mit den Gemeinden Bremgarten, Meikirch und Wohlen und dem FC Goldstern, das Projekt mitentwickelt und bei der Regionalkonferenz Bern-Mittelland in das RGSK 2021 eingebracht. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigte nun die Sportanlage «Löhracher» mit der Koordinationsstufe «Festsetzung». Dafür gilt folgende Voraussetzung: «Hier konnte die Koordination erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Die Beteiligten sind sich bezüglich des weiteren Vorgehens einig. Die getroffenen Abmachungen sind für alle Beteiligten verbindlich. Vorbehalten bleiben lediglich die Finanzbeschlüsse der zuständigen Organe». Der Gemeinderat Kirchlindach ist aber der Meinung, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Deshalb darf der «Löhracher» nicht behördenverbindlich als Standort festgelegt werden.
Der Gemeinderat Kirchlindach beschäftigt sich seit 2016 mit dem Anliegen des FC Goldstern. Bei der Verabschiedung z.H. der Regionalkonferenz im Jahr 2021 war er sich weder bewusst, dass damit der «Löhracher» behördenverbindlich im Richtplan verankert würde, noch hatte der Gemeinderat diese Absicht. In seiner Beschwerde bemängelt er die fehlende Partizipation der Bevölkerung, der Anwohnenden, des Natur- und Landschaftschutzes sowie der Landwirtschaft. Zudem scheint der Standort aus verschiedenen Gründen, wie beispielsweise der ungenügenden Erschliessung, der unmittelbaren Nähe zum Naturschutzgebiet Löörmoos und der erheblichen Störung eines Wildtierkorridors, ungeeignet zu sein. Vertiefte Abklärungen dazu fehlen.
Die fehlende Partizipation und die fehlenden Abklärungen bewogen den Gemeinderat zum Marschhalt. Mit der Beschwerde will er erreichen, dass der Standort aus dem behördenverbindlichen Richtplan ganz entfernt oder zumindest auf die Koordinationsstufe «Vororientierung» oder «Zwischenergebnis» zurückgestuft wird. Dies macht den Weg frei, dass die bestehenden Planungslücken behoben und die notwendigen Diskussionen geführt werden können.