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Der Gemeinderat Kirchlindach führt gegen den Genehmigungsbeschluss zum Richtplan «Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK Bern-Mittelland 2021» Beschwerde

8. April 2022

Der Gemeinderat Kirchlindach zieht bei dem auf dem «Löhracher» geplanten regionalen Fussballplatz die raumplanerische Notbremse. Dazu reichte er anfangs April 2022 bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern Beschwerde ein. Sie richtet sich gegen die behördenverbindliche Festsetzung des Fussballzentrums am Standort «Löhracher» im Richtplan «Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK Bern-Mittelland 2021».


Grundsätzlich begrüsst der Gemeinderat Kirchlindach die regionale Sportstättenplanung. So hat er, zusammen mit den Gemeinden Bremgarten, Meikirch und Wohlen und dem FC Goldstern, das Projekt mitentwickelt und bei der Regionalkonferenz Bern-Mittelland in das RGSK 2021 eingebracht. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigte nun die Sportanlage «Löhracher» mit der Koordinationsstufe «Festsetzung». Dafür gilt folgende Voraussetzung: «Hier konnte die Koordination erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Die Beteiligten sind sich bezüglich des weiteren Vorgehens einig. Die getroffenen Abmachungen sind für alle Beteiligten verbindlich. Vorbehalten bleiben lediglich die Finanzbeschlüsse der zuständigen Organe». Der Gemeinderat Kirchlindach ist aber der Meinung, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Deshalb darf der «Löhracher» nicht behördenverbindlich als Standort festgelegt werden.


Der Gemeinderat Kirchlindach beschäftigt sich seit 2016 mit dem Anliegen des FC Goldstern. Bei der Verabschiedung z.H. der Regionalkonferenz im Jahr 2021 war er sich weder bewusst, dass damit der «Löhracher» behördenverbindlich im Richtplan verankert würde, noch hatte der Gemeinderat diese Absicht. In seiner Beschwerde bemängelt er die fehlende Partizipation der Bevölkerung, der Anwohnenden, des Natur- und Landschaftschutzes sowie der Landwirtschaft. Zudem scheint der Standort aus verschiedenen Gründen, wie beispielsweise der ungenügenden Erschliessung, der unmittelbaren Nähe zum Naturschutzgebiet Löörmoos und der erheblichen Störung eines Wildtierkorridors, ungeeignet zu sein. Vertiefte Abklärungen dazu fehlen.


Die fehlende Partizipation und die fehlenden Abklärungen bewogen den Gemeinderat zum Marschhalt. Mit der Beschwerde will er erreichen, dass der Standort aus dem behördenverbindlichen Richtplan ganz entfernt oder zumindest auf die Koordinationsstufe «Vororientierung» oder «Zwischenergebnis» zurückgestuft wird. Dies macht den Weg frei, dass die bestehenden Planungslücken behoben und die notwendigen Diskussionen geführt werden können.

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Ausserordentliche Schalterschliessung der Verwaltung

Die Stimmberechtigten haben am Sonntag, 30. November 2025, dem Ausführungskredit zur Gemeindehaussanierung zugestimmt. Während der Sanierung erbringt die Gemeindeverwaltung ihre Dienstleistungen im mittelalten Schulhaus an der Halegasse 9c in 3037 Herrenschwanden. Wegen des Umzugs und der Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026, steht die Verwaltung am temporären Standort wieder zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Verfügung.

Erreichbarkeit während Umzug und Feiertage

Während des Umzugs vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 19. Dezember 2025, ist die Verwaltung zu den ordentlichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 031 828 21 16 erreichbar. Aufgrund von Systemausfällen während des Umzuges können aber je nach dem die Anliegen nicht in der gewohnten Schnelligkeit bearbeitet werden, weshalb wir Sie um Verständnis bitten.

Von Montag, 22. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, ist die Verwaltung gänzlich geschlossen und ausschliesslich in dringenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit Todesfällen zu den ordentlichen Bürozeiten über die Notfallnummer 031 828 21 16 erreichbar. Bitte beachten Sie, dass während dieser Zeit der Verkauf von Spartageskarten ausgeschlossen ist. Während der offiziellen Feiertage wird die Notfallnummer nicht bedient.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gemeinderat und Verwaltung wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit.

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Montag, Dienstag und Donnerstag

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Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

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