In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Kirchlindach an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 Änderungen in der Verordnung über die Ausgestaltung der Elternmitarbeit beschlossen hat. Die Änderung der genannten Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. August 2022 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden.
Gemeinderat Kirchlindach