Änderung Baureglement (Anpassungen an die BMBV)
Der Gemeinderat Kirchlindach bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision Ortsplanung mit der Änderung des Baureglements mit den Anpassungen an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen des Kantons Bern (BMBV) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Folgende Unterlagen liegen vom 16. Februar 2022 bis 18. März 2022 in der Gemeindeverwaltung Kirchlindach oder auf der Webseite der Gemeinde (www.kirchlindach.ch) öffentlich zur Einsichtnahme auf:
- Änderungen Baureglement
- Erläuterungsbericht
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung, Lindachstrasse 17, 3038 Kirchlindach, oder per E-Mail an [email protected] zu richten.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Interesse und für die aktive Mitarbeit.