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Informationen des Gemeinderats vom 2. Februar 2022

2. Februar 2022

Velounterstand Oberlindach; Entscheid weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Velounterstand auf Höhe der Käserei Oberlindach per 30. Juni 2022 zu demontieren.

Aufgrund einer Kündigung eines Dienstbarkeitsvertrages muss der Velounterstand auf Höhe der Käserei Oberlindach per 30. Juni 2022 entfernt werden. Im Rahmen des Kantonsprojektes zur Neugestaltung der Postautohaltestelle Oberlindach wird geprüft, ob eine erneute Montage des Velounterstands möglich ist. In der Zwischenzeit wird der bestehende Velounterstand eingelagert.

Strassen- und Trottoirsanierung Mettlenwaldweg; Genehmigung eines Nachkredits

Der Gemeinderat hat für die Strassen- und Trottoirbelagsarbeiten inkl. neuem Randstein am Mettlenwaldweg einen Nachkredit in der Höhe von CHF 85'000.00 genehmigt.

Im Zuge der Renaturierung des Glasbaches im Abschnitt entlang des Mettlenwaldweges auf Höhe des Tenniscenters muss der Strassenbelag angepasst werden. Die durch den Wasserbau auszuführende Anpassung erfolgt auf der gesamten betroffenen Länge von rund 225m2. Da der Strassenbelag des Mettlenwaldweges bereits seit einigen Jahren verbaut und damit entsprechend gealtert ist, können die Kosten für die Sanierung und Verbesserung des Strassenbelages nur anteilsmässig durch das Wasserprojekt getragen werden.

Projekt Generelle Entwässerungsplanung (GEP); Genehmigung eines Nachkredits

Der Gemeinderat hat für die Ausarbeitung eines Pflichtenheftes zur Nachführung und Überarbeitung des Generellen Entwässerungsplans (GEP) einen Nachkredit in der Höhe von CHF 11'000.00 genehmigt.

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von Bund und Kanton sind die Gemeinden verpflichtet, einen Generellen Entwässerungsplan (GEP) auszuarbeiten. Der GEP hat zum Ziel, eine umfassene Bestandesaufnahme über den baulichen und betrieblichen Zustand der Abwasseranlagen vorzunehmen sowie den Einfluss der Entwässerungsanlagen auf die Belastung und den Zustand der Gewässer zu erfassen. Mit dem GEP erhält die Gemeinde eine optimale Entscheidungsgrundlage zur Erstellung, Sanierung, Werterhaltung und zum Betrieb der Wasseranlagen. Der GEP ist somit ein wichtiges Führungs- und Planungsinstrument für den Gewässerschutz auf kommunaler Ebene.

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

gemeinde@kirchlindach.ch

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Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über die Sommerferien

Die Gemeindeverwaltung Kirchlindach bleibt von Montag, 7. Juli 2025, bis Freitag, 8. August 2025 nachmittags geschlossen. 

Am Freitag, 1. August 2025 (Nationalfeiertag), ist die Gemeindeverwaltung den ganzen Tag geschlossen. 

Ab Montag, 11. August 2025, stehen wir Ihnen gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung. 

Montag, Dienstag und Donnerstag

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Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

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