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Informationen des Gemeinderats vom 2. Februar 2022

2. Februar 2022

Velounterstand Oberlindach; Entscheid weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Velounterstand auf Höhe der Käserei Oberlindach per 30. Juni 2022 zu demontieren.

Aufgrund einer Kündigung eines Dienstbarkeitsvertrages muss der Velounterstand auf Höhe der Käserei Oberlindach per 30. Juni 2022 entfernt werden. Im Rahmen des Kantonsprojektes zur Neugestaltung der Postautohaltestelle Oberlindach wird geprüft, ob eine erneute Montage des Velounterstands möglich ist. In der Zwischenzeit wird der bestehende Velounterstand eingelagert.

Strassen- und Trottoirsanierung Mettlenwaldweg; Genehmigung eines Nachkredits

Der Gemeinderat hat für die Strassen- und Trottoirbelagsarbeiten inkl. neuem Randstein am Mettlenwaldweg einen Nachkredit in der Höhe von CHF 85'000.00 genehmigt.

Im Zuge der Renaturierung des Glasbaches im Abschnitt entlang des Mettlenwaldweges auf Höhe des Tenniscenters muss der Strassenbelag angepasst werden. Die durch den Wasserbau auszuführende Anpassung erfolgt auf der gesamten betroffenen Länge von rund 225m2. Da der Strassenbelag des Mettlenwaldweges bereits seit einigen Jahren verbaut und damit entsprechend gealtert ist, können die Kosten für die Sanierung und Verbesserung des Strassenbelages nur anteilsmässig durch das Wasserprojekt getragen werden.

Projekt Generelle Entwässerungsplanung (GEP); Genehmigung eines Nachkredits

Der Gemeinderat hat für die Ausarbeitung eines Pflichtenheftes zur Nachführung und Überarbeitung des Generellen Entwässerungsplans (GEP) einen Nachkredit in der Höhe von CHF 11'000.00 genehmigt.

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von Bund und Kanton sind die Gemeinden verpflichtet, einen Generellen Entwässerungsplan (GEP) auszuarbeiten. Der GEP hat zum Ziel, eine umfassene Bestandesaufnahme über den baulichen und betrieblichen Zustand der Abwasseranlagen vorzunehmen sowie den Einfluss der Entwässerungsanlagen auf die Belastung und den Zustand der Gewässer zu erfassen. Mit dem GEP erhält die Gemeinde eine optimale Entscheidungsgrundlage zur Erstellung, Sanierung, Werterhaltung und zum Betrieb der Wasseranlagen. Der GEP ist somit ein wichtiges Führungs- und Planungsinstrument für den Gewässerschutz auf kommunaler Ebene.

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Ausserordentliche Schalterschliessung der Verwaltung

Die Stimmberechtigten haben am Sonntag, 30. November 2025, dem Ausführungskredit zur Gemeindehaussanierung zugestimmt. Während der Sanierung erbringt die Gemeindeverwaltung ihre Dienstleistungen im mittelalten Schulhaus an der Halegasse 9c in 3037 Herrenschwanden. Wegen des Umzugs und der Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026, steht die Verwaltung am temporären Standort wieder zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Verfügung.

Erreichbarkeit während Umzug und Feiertage

Während des Umzugs vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 19. Dezember 2025, ist die Verwaltung zu den ordentlichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 031 828 21 16 erreichbar. Aufgrund von Systemausfällen während des Umzuges können aber je nach dem die Anliegen nicht in der gewohnten Schnelligkeit bearbeitet werden, weshalb wir Sie um Verständnis bitten.

Von Montag, 22. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, ist die Verwaltung gänzlich geschlossen und ausschliesslich in dringenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit Todesfällen zu den ordentlichen Bürozeiten über die Notfallnummer 031 828 21 16 erreichbar. Bitte beachten Sie, dass während dieser Zeit der Verkauf von Spartageskarten ausgeschlossen ist. Während der offiziellen Feiertage wird die Notfallnummer nicht bedient.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gemeinderat und Verwaltung wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit.

Öffnungszeiten 

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

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