Rückerstattung der Schülertransportkosten Schuljahr 2021/22
Die Rückerstattung der Gemeindebeiträge an die Fahrkosten des öffentlichen Verkehrs für den Besuch der Schulen in Uettligen, Herrenschwanden und Kirchlindach im Winterhalbjahr 2021/22 (Oktober bis März) erfolgt in der Zeit vom 01. bis 30. April 2022.
Aus aktuellem Anlass bittet Sie die Gemeinde Kirchlindach, Ihre Schülertransportkosten Rückerstattung wenn immer möglich elektronisch oder schriftlich einzureichen.
Wie gehen Sie vor:
- Auf der Internetseite der Gemeinde sind zwei Dateien aufgeschaltet:
- Ein PDF für die handschriftliche Ausfüllung
- Ein formatiertes Word zur elektronischen Ausfüllung
- Elektronische Einreichung: Bitte scannen Sie die Belege und senden Sie diese als Anhang mit dem ausgefüllten Formular per E-Mail an [email protected]
- Schriftliche Einreichung: Bitte schicken Sie sämtliche Unterlagen per Post an die
Gemeindeverwaltung Kirchlindach, Schulsekretariat, Lindachstrasse 17,
3038 Kirchlindach
Anspruch auf Rückerstattung haben Schülerinnen und Schüler,
- bei welchen die kantonalen Vorgaben der Schulwegberechnung zum Tragen kommen (innerhalb der obligatorischen Schulpflicht 1. bis 9. Klasse),
- welche Schulen in der Stadt Bern besuchen (ausgenommen sind Privatschulen),
- bzw. Kindergartenkinder, für welche der Schulweg unzumutbar ist.
Es gelten die gemeindeeigenen Richtlinien zur Rückerstattung von Schülertransportkosten vom 12. Januar 2011.
Bitte bewahren Sie die Libero-Abonnemente (inkl. Kaufquittung) oder die Einzel- bzw. Mehrfahrtenkarten bis zu diesem Zeitpunkt auf. Sie dienen als Beleg für die Berechnung der Rückerstattung der Fahrkosten.
Bei Fragen steht Ihnen das Schulsekretariat unter der Telefonnummer
031 828 21 11 oder per E-Mail [email protected] gerne zur Verfügung.