Renaturierung Glasbach
In der Ausgabe der Lindacher Nachrichten vom Oktober 2021 wurde im Beitrag der SVP von einem Zwischenfall bei der Umleitung des Gewässers in den neu erstellten Bachverlauf der zweiten Bauetappe berichtet. Gerne nimmt der Gemeinderat als Bauherrschaft dazu Stellung.
Am 16. September 2021 wurde erstmals Wasser in das renaturierte Bachbett des Glasbachs eingeleitet. Ein paar Stunden später wurde ein Wassereintritt in einem Keller der Liegenschaft Dettigenstrasse 1a festgestellt und die Feuerwehr aufgeboten. Gemeinsam stellten die auf Platz anwesenden Verantwortlichen - entgegen der Aussage im Beitrag, wonach sich «in den umliegenden Häusern die Keller mit Wasser gefüllt haben» - fest, dass der Wassereintritt tropfweise aus einem Lichtschacht durch ein einziges Kellerfenster erfolgte. Die Wassereinleitung wurde umgehend gestoppt und der Lichtschacht leergepumpt. Aktuell wird vermutet, dass der Lichtschacht nicht fachmännisch an der Fassade des Gebäudes angebaut, respektive kaum oder gar nicht gegen eindringendes Wasser abgedichtet wurde, obwohl die geplante Renaturierung des Glasbaches in den Plänen der Überbauungsordnung mit einem detaillierten Bachverlauf eingezeichnet war. Um einen weiteren Wassereintritt zu verhindern, muss der Lichtschacht abgedichtet sein, was die Eigentümerschaft der Überbauung sicherstellen muss. Wir bedauern sehr, dass wegen eines Baumangels an der Liegenschaft Dettigenstrasse 1a der Glasbach vorerst nicht durch sein renaturiertes Bett fliessen kann. Die Bauverwaltung steht mit der Liegenschaftsverwaltung in Kontakt, damit diese den Mangel rasch möglichst behebt.
Gemeinderat Kirchlindach