Direkt zum Inhalt
  • Kontakt
Logo der Website
  • Unsere Gemeinde
    • Portrait
    • Fotogalerien
    • Ortsplan
    • Gemeinde in Zahlen
    • Geschichte
    • Kirchgemeinde Kirchlindach
  • Politik
    • Gemeindeversammlung
    • Gemeinderat
    • Kommissionen
    • Abstimmungen und Wahlen
    • Parteien
  • Schulen
    • Primarschule
    • Oberstufe
    • Tagesschule
    • Ferienbetreuung
    • Musikschule
    • Spielgruppe und Waldspielgruppe
    • Externe Kinderbetreuung
    • Dokumente
  • Verwaltung
    • Gemeindeschreiberei
    • Bauverwaltung
    • Finanzverwaltung
    • AHV-Zweigstelle
    • Weitere Dienstleistungen
    • Handlungsfähigkeitszeugnis
    • Dokumente
  • Wirtschaft
    • Gewerbe
    • Restaurants
  • Freizeit und Kultur
    • Freizeit und Kultur
    • Vereine
    • Agenda
  • Offene Stellen
close
  1. Startseite
  2. News

Informationen des Gemeinderats vom 1. Dezember 2021

2. Dezember 2021

Umsetzung der kantonalen Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) in das Baureglement; Verabschiedung zur öffentlichen Mitwirkung

Der Gemeinderat hat die Änderungen des Baureglements mit Anpassungen an die BMBV zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet.  

Im Jahr 2008 hat der Regierungsrat des Kantons Bern den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beschlossen. Zur Einführung dieser harmonisierten Baubegriffe und Messweisen hat der Regierungsrat anschliessend am 25. Mai 2011 die BMBV beschlossen und auf den 1. August 2011 in Kraft gesetzt. Die BMBV beinhaltet die notwendigen Begriffsbestimmungen sowie die Regelungen zur Messweise von Gebäudedimensionen und Abständen. Im Übrigen können die Gemeinden die baupolizeilichen Masse in ihren Baureglementen weiterhin selbstständig festlegen. Gemäss Art. 34 Abs. 1 der BMBV haben die Gemeinden ihre baurechtliche Grundordnung bis zum 31. Dezember 2023 an die neue Messweise (BMBV) anzupassen.

 

Überbauungsordnung Detailerschliessung Niesenweg; Genehmigung

Der Gemeinderat hat die Überbauungsordnung Detailerschliessung Niesenweg sowie den Entwurf des Dienstbarkeitsvertrags genehmigt.  

Der Gemeinderat beabsichtigt den Niesenweg gemäss Baugesetz (BauG) als öffentliche Strasse zu sichern und eine gesetzeskonforme Situation herbeizuführen. Bevor die Überbauungsordnung öffentlich aufgelegt werden kann, sind Dienstbarkeiten vertraglich zu sichern. Der Gemeinderat nimmt dazu die entsprechenden Verhandlungen auf.

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Öffnungszeiten 

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

  • Kontakt
  • Impressum
To top

© Copyright 2021 Gemeinde Kirchlindach. Alle Rechte vorbehalten. Erstellt mit PRIMER - powered by Drupal.