Der Gemeinderat hat den Verpflichtungskredit unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums beschlossen:
CHF 135’000 für die Sanierung sowie den Leitungsersatz der Meteorwasserleitung unterhalb der Halenbrücke in Herrenschwanden
Gestützt auf Artikel 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und können von der Website der Gemeinde Kirchlindach (www.kirchlindach.ch) heruntergeladen werden.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der erstmaligen Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.
Für das fakultative Referendum sind erforderlich:
- Einreichung bis spätestens 7. Januar 2022 beim Gemeinderat Kirchlindach
- Das Referendumsbegehren muss von mindestens 5% der Stimmberechtigten (123 Personen) der Gemeinde Kirchlindach rechtsgültig unterzeichnet sein.