Pflichtenheft und generelle Wasserversorgung 2022+
Der Gemeinderat hat für die Ausarbeitung eines Pflichtenheftes und einer aktuellen generellen Wasserversorgungsplanung einen Nachkredit zum Investitionskredit in der Höhe von Fr. 28'000.00 genehmigt.
Die generelle Wasserversorgungsplanung wird aufgrund der Planungspflicht gemäss kantonalem Baugesetz und kantonalem Wasserversorgungsgesetz erstellt und nachgeführt. Sie ist ein wichtiges Planungsinstrument und muss daher alle 10 bis 15 Jahre überarbeitet werden. Die letzte Planung in der Gemeinde Kirchlindach wurde im Jahr 2005 durchgeführt.
Einrichten von zwei Wassermessschächten zwichen den Wasserversorgungen WVGM und der WV Kirchlindach
Der Gemeinderat hat für die Einrichtung von zwei Messschächten zwischen den Wasserversorgungen Meikirch-Uettligen und Kirchlindach einen Investitionskredit in der Höhe von Fr. 40'000.00 genehmigt. Zudem wurde eine Vereinbarung über den Betrieb und Unterhalt, den Kostenteiler und die Eigentumsverhältnisse abgeschlossen.
Die Leitungsnetze der Wasserversorgungsgenossenschaft Meikirch – Uettligen und Umgebung (WVGM) und der Wasserversorgung Kirchlindach (WVK) sind seit Jahren an mehreren Stellen miteinander verbunden. Die je nach Verbrauchssituation hin und her fliessenden Wassermengen werden heute weder gemessen noch registriert. Die gegenseitigen Wasserabrechnungen erfolgen anhand der Ablesungen der Wasserzähler. Um in der Zukunft die Verrechnung unter den Gemeinden zu verbessern und allfällige Verluste (Leckstellen) in beiden Leitungsnetzen frühzeitig zu erkennen, haben die beiden Wasserversorgungen entschieden, an den zwei wichtigsten Übergabestellen Wassermesser einzubauen, welche die Wassermengen messen und registrieren.
Sanierung Leitungen; Arbeitsvergabe Arbeiten 2022
Der Gemeinderat hat für die Sanierungsarbeiten 2022 einen Investitionskredit in der Höhe von Fr. 75'000.00 genehmigt. Zudem wurde die Vergabe der Kanalisations- und Baumeisterarbeiten beschlossen.
Am 14. August 2019 hat der Gemeinderat für die Sanierung der Abwasserleitungen der Zustandsklasse 1 und 2 einen Kredit für die Planung der notwendigen Arbeiten in der Höhe von Fr. 63'000.00 genehmigt. Im Winter 2019 / 2020 wurde das Ausführungsprojekt für die Leitungssanierung erarbeitet und die notwendigen Arbeiten für die Baumeister- und die Kanalisationssanierungsarbeiten im Einladungsverfahren ausgeschrieben. Die Etappen 1 und 2 wurden bereits im Jahre 2020 resp. 2021 ausgeführt. Um die anstehenden Arbeiten im Jahr 2022 ausführen zu können, hat der Gemeinderat die 3. und letzte Etappe zur Ausführung genehmigt.
Auswertung und Sanierung private Leitungen; Konzept und Pflichtenheft zu Handen Genehmigung AWA
Der Gemeinderat hat das Konzept und das Pflichtenheft zur Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen (ZpA) zu Handen der Genehmigung beim Amt für Wasser und Abfall (AWA) verabschiedet.
Den Gemeinden im Kanton Bern obliegt gemäss der Gesetzgebung die Aufsichtspflicht über sämtliche Abwasseranlagen auf ihrem Gemeindegebiet. Aus diesem Grund empfiehlt das AWA den Gemeinden, die privaten Abwasseranlagen im Kataster zu ergänzen, die privaten Leitungen zu untersuchen und zuhanden der Eigentümerinnen und Eigentümer einen Sanierungsvorschlag auszuarbeiten. Diese Arbeiten sollen mit Mitteln aus der Spezialfinanzierung Abwasser bezahlt werden. Die effektive Sanierung obliegt danach den privaten Eigentümerinnen und Eigentümer und wird durch diese finanziert. Das AWA setzt einen finanziellen Anreiz, um die Gemeinden in dieser Aufgabe zu unterstützen. Sie erhalten pro Gebäude einen einmaligen Beitrag in der Höhe von Fr. 500.00, wenn sich die Anlagen in einem guten Zustand befinden, oder sobald die Anlagen saniert worden sind. Die genehmigte ZpA bildet die Grundlage für die genannte Entschädigung je Gebäude.
Auswertung und Sanierung private Leitungen; Kreditgenehmigung und Auftragserteilung Versickerungsanlagen
Der Gemeinderat hat für die Zustandsaufnahme der Versickerungsanlagen einen Investitionskredit in der Höhe von Fr. 23'000.00 genehmigt.
Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) sieht vor, eine generelle Beurteilung der Versickerungsanlagen durch eine kompetente Fachperson und unter Berücksichtigung der Richtlinien für die Versickerung von Regen- und Reinabwasser vorzunehmen. In der Gemeinde Kirchlindach sind im Kataster insgesamt 51 Versickerungsanlagen aufgeführt (Stand 2020). Um eine Fachperson mit der Beurteilung beauftragen zu können, hat der Gemeinderat den entsprechenden Kredit genehmigt.
Abwasserkataster Herrenschwanden; Nachkredit Meteorwasserleitung Halenbrücke; Leitungsersatz inkl. Baugesuche
Der Gemeinderat hat einem Ersatzneubau der Meteorwasserleitung unter der Halenbrücke zugestimmt und dafür einen Nachkredit zum Investitionskredit in der Höhe von Fr. 67'000.00 genehmigt. Für den Ersatz wird ein entsprechendes Baubewilligungsverfahren durchgeführt.
Aufgrund der starken Verkalkungen der Meteorwasserleitung unterhalb der Halenbrücke zwischen dem Aarestutz und dem Einlauf in die Aare hat die Bauverwaltung ein Projekt zur Instandstellung der Leitung aufbereitet.
Tagesschule Kirchlindach-Herrenschwanden; Längerfristige Bewilligung der Tagesschulmodule Herrenschwanden-Kirchlindach ab Schuljahr 2022/23
Der Gemeinderat hat beschlossen, neu das Modul am Mittwoch-Nachmittag von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr anzubieten, wenn mindestens drei Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Der Beschluss gilt vorerst für zwei Jahre.
Die Tagesschule Kirchlindach Herrenschwanden erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Gegenüber dem Vorjahr sind ab August 2022 rund 30 Prozent mehr Betreuungseinheiten nachgefragt. Um das Tagesschulangebot zu erweitern, hat der Gemeinderat beschlossen, während zwei Jahren das Modul für den Mittwoch-Nachmittag anzubieten. Voraussetzung ist die Mindestteilnehmerzahl von drei Kindern.
Druckwasserleitung Dettigenstrasse; Verabschiedung Dienstbarkeitsvertrag
Der Gemeinderat hat den Dienstbarkeitsvertrag in Sachen Druckwasserleitung Dettigenstrasse verabschiedet.
Die bestehende Druckwasserleitung Dettigenstrasse war in einem schlechten Zustand und musste daher ersetzt werden. Um das Projekt abzuschliessen, ist der Dienstbarkeitsvertrag mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer zu unterzeichnen.