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Ordentliche Gemeindeversammlung

27. Oktober 2021

Ordentliche Gemeindeversammlung

Montag, 29. November 2021, 20.00 Uhr, Turnhalle Schule Kirchlindach
 

Traktandenliste

1.   Budget und Finanzplan

      a)    Finanzplan 2022 – 2026; Kenntnisnahme

      b)    Festsetzen der Steueranlage und des Ansatzes der Liegenschaftssteuern

      c)     Genehmigung Budget 2022

2.   Rechnungsprüfungsorgan; Wiederwahl

3.   Schulanlage Herrenschwanden; alte Schulanlage; Verkauf

      a)    Umnutzung mittels Änderung Baureglement und Zonenplan mit Umzonung von einer

              Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) in eine Zone mit Planungspflicht (ZPP)

      b)    Entwidmung der umgezonten Fläche

      c)     Ermächtigung an den Gemeinderat zum Verkauf

4.   Friedhof Kirchlindach; Erneuerung Aufbahrungsgebäude

5.   Bestattungs- und Friedhofreglement inkl. Gebührenrahmen; Teilrevision

6.   Schulhausbauten Herrenschwanden; Kreditabrechnung Planungs- und

      Projektierungskredit vom 3. Juni 2013; Kenntnisnahme

7.   Heimeli; Kreditabrechnung Sanierung; Kenntnisnahme

8.   Orientierungen

9.   Verschiedenes

Die Akten zu den Traktanden liegen 20 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf oder können soweit möglich unter www.kirchlindach.ch heruntergeladen werden.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30.11.2020 liegt 20 Tage vor der Versammlung zur Einsichtnahme auf und kann von der Homepage heruntergeladen werden. Gegen die Abfassung kann bis am 26.11.2021 schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist an die Gemeindeverwaltung Kirchlindach, zuhanden des Gemeindepräsidenten, zu richten.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen einzureichen (Art. 60 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht).

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kirchlindach sind zur Versammlung herzlich eingeladen.

Für angemessene Schutzmassnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wird entsprechend den zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Vorschriften gesorgt. Das Schutzkonzept für die Veranstaltung kann unter www.kirchlindach.ch heruntergeladen werden.

 

GEMEINDERAT KIRCHLINDACH

Botschaft Gemeindeversammlung 29.11.2021

1.3 MB

Schutzkonzept für die Gemeindeversammlung vom 29. November 2021

281.23 KB

Budget 2022

4.45 MB

Finanzplan 2022-2026

4.69 MB

Erläuterungsbericht Änderung Zonenplan und Baureglement; Umnutzung Schulliegenschaft Herrenschwanden

2.14 MB

Änderung Zonenplan und Baureglement; Umnutzung Schulliegenschaft Herrenschwanden

187.23 KB

Änderung Baureglement; Umnutzung Schulliegenschaft Herrenschwanden

584.95 KB

Bestattungs- und Friedhofreglement | Revision per 01.01.2022

220.56 KB

Gebührenrahmen Revision per 01.01.2022

15.72 KB

Bestattungs- und Friedhofreglement

587.55 KB

Merkblatt Grabarten gem. Reglement ab 01.01.2022

179.13 KB

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Öffnungszeiten 

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

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