Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 29. November 2021, 20.00 Uhr, Turnhalle Schule Kirchlindach
Traktandenliste
1. Budget und Finanzplan
a) Finanzplan 2022 – 2026; Kenntnisnahme
b) Festsetzen der Steueranlage und des Ansatzes der Liegenschaftssteuern
c) Genehmigung Budget 2022
2. Rechnungsprüfungsorgan; Wiederwahl
3. Schulanlage Herrenschwanden; alte Schulanlage; Verkauf
a) Umnutzung mittels Änderung Baureglement und Zonenplan mit Umzonung von einer
Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) in eine Zone mit Planungspflicht (ZPP)
b) Entwidmung der umgezonten Fläche
c) Ermächtigung an den Gemeinderat zum Verkauf
4. Friedhof Kirchlindach; Erneuerung Aufbahrungsgebäude
5. Bestattungs- und Friedhofreglement inkl. Gebührenrahmen; Teilrevision
6. Schulhausbauten Herrenschwanden; Kreditabrechnung Planungs- und
Projektierungskredit vom 3. Juni 2013; Kenntnisnahme
7. Heimeli; Kreditabrechnung Sanierung; Kenntnisnahme
8. Orientierungen
9. Verschiedenes
Die Akten zu den Traktanden liegen 20 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf oder können soweit möglich unter www.kirchlindach.ch heruntergeladen werden.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30.11.2020 liegt 20 Tage vor der Versammlung zur Einsichtnahme auf und kann von der Homepage heruntergeladen werden. Gegen die Abfassung kann bis am 26.11.2021 schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist an die Gemeindeverwaltung Kirchlindach, zuhanden des Gemeindepräsidenten, zu richten.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen einzureichen (Art. 60 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht).
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kirchlindach sind zur Versammlung herzlich eingeladen.
Für angemessene Schutzmassnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wird entsprechend den zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Vorschriften gesorgt. Das Schutzkonzept für die Veranstaltung kann unter www.kirchlindach.ch heruntergeladen werden.
GEMEINDERAT KIRCHLINDACH