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Anpassung des Abwassertarifs

27. Oktober 2021

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Kirchlindach an seiner Sitzung vom 20. Oktober 2021 die Anpassung des Abwassertarifs zum Abwasserentsorgungsreglement beschlossen hat. Der Abwassertarif tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2022 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden.

Die Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Kirchlindach können unter www.kirchlindach.ch eingesehen werden.

Gemeinderat Kirchlindach

Änderung des Abwassertarifs zum Abwasserentsorgungsreglement

19.49 KB

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Öffnungszeiten 

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Mittwoch, 20. August 2025, infolge des jährlichen Personalausflugs den ganzen Tag geschlossen. Ab Donnerstag, 21. August 2025, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten gerne wieder für Sie da.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

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Nachmittag   geschlossen

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