In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Kirchlindach an seiner Sitzung vom 20. Oktober 2021 die Anpassung des Abwassertarifs zum Abwasserentsorgungsreglement beschlossen hat. Der Abwassertarif tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2022 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden.
Die Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Kirchlindach können unter www.kirchlindach.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Kirchlindach