In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wurde im Anzeiger Region Bern vom 20. Oktober 2021 öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Kirchlindach an seiner Sitzung vom 28. April 2021 Änderungen des Anhanges II (Entschädigungen, Spesen an Behördenmitglieder und Funktionäre) zur Personalverordnung sowie des Anhanges III zum Feuerwehrreglement beschlossen hat. Die Änderungen der genannten Anhänge tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2022 in Kraft.