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Projekt Sportzentrum FC Goldstern / SC Wohlensee

30. Juni 2021

Der FC Goldstern braucht dringend eine Verbesserung der Infrastruktur, in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Als einer der grössten Vereine im Raum Bern Mittelland kann der geregelte Trainings- und Spielbetrieb bald nicht mehr sichergestellt werden. Der FC Goldstern bewegt jede Woche knapp 300 JuniorInnen und weit über 100 Aktive. Ebenso hat der SC Wohlensee, der auch über 150 JuniorInnen und etwa 100 Aktive aus der Gemeinde Wohlen und den Nachbargemeinden betreut, in den Wintermonaten grossen Bedarf an Trainingsflächen. Die beiden Vereine bieten den Jugendlichen eine sinnvolle und sehr geschätzte Freizeitbeschäftigung. Der Boom ist ungebrochen; es wollen immer mehr Kinder Fussballspielen. Damit nicht Wartelisten geführt werden müssen, muss die Infrastruktur ausgebaut werden.

Vor 5 Jahren gelangte der FC Goldstern an die Behörden der Gemeinden Bremgarten, Kirchlindach, Meikirch und Wohlen, die das Anliegen als regionales Bedürfnis beurteilten. Ein funktionierendes Vereinswesen ist gesellschaftspolitisch wichtig und so wurde eine Projektgruppe gebildet, bestehend aus Gemeindevertretern aller vier Gemeinden, sowie Exponenten des FC Goldstern und des SC Wohlensee wie auch dem Sitzungsleiter Nationalrat Lars Guggisberg. Anschliessend wurde eine umfassende Standortevaluation durchgeführt, wobei einzig der Standort ‘Löhracher’ in der Gemeinde Kirchlindach alle Vorgaben erfüllt. Deshalb bittet die Projektgruppe die Gemeindebehörden von Kirchlindach, darauf hinzuwirken, dass die Parzelle „Löhracher“ von der Landwirtschafts- in eine regionale Sport- und Freizeitzone umgezont und dies den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

Der Standort wird als ideal angesehen, weil Grösse und topographische Struktur stimmen und er zentral im Einzugsgebiet des FC Goldstern liegt. Der Löhracher ist nahe an einer Siedlungszone situiert und mit ÖV gut erreichbar. Trotzdem kann durch einfache verkehrstechnische Massnahmen sichergestellt werden, dass Herrenschwanden keine bzw. nur eine geringe Mehrbelastung in Sachen Lärmemissionen und Verkehr erfährt.  Im Gegenteil: es wird beabsichtigt bei dieser Gelegenheit auch die überfällige Verkehrssituation von der Halenbrücke bis zum Uettligenfeld mit dem Kanton anzugehen und zu lösen. Die Grundeigentümerschaften der besagten Parzellen wären allenfalls mit einem zukünftigen Landabtausch unter bestimmten Bedingungen einverstanden.

Die vier Gemeinden haben bewirken können, dass das im neuen regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK 21 der Regionalkonferenz Bern Mittelland Eingang findet. Dies ist gelungen, das RGSK 21 wird nun im Juni von der Regionalversammlung verabschiedet und muss anschliessend vom Kanton genehmigt werden.

Es wird zu klären sein, ob dieses Anliegen in einem eigenen Verfahren umgesetzt werden kann oder die nächste Revision der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Kirchlindach abgewartet werden muss.

 

 Arbeitsgruppe FC Goldstern / SC Wohlensee

 

Löhracher

Lage und Bilder Löhracher

1.06 MB

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Ausserordentliche Schalterschliessung der Verwaltung

Die Stimmberechtigten haben am Sonntag, 30. November 2025, dem Ausführungskredit zur Gemeindehaussanierung zugestimmt. Während der Sanierung erbringt die Gemeindeverwaltung ihre Dienstleistungen im mittelalten Schulhaus an der Halegasse 9c in 3037 Herrenschwanden. Wegen des Umzugs und der Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026, steht die Verwaltung am temporären Standort wieder zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Verfügung.

Erreichbarkeit während Umzug und Feiertage

Während des Umzugs vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 19. Dezember 2025, ist die Verwaltung zu den ordentlichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 031 828 21 16 erreichbar. Aufgrund von Systemausfällen während des Umzuges können aber je nach dem die Anliegen nicht in der gewohnten Schnelligkeit bearbeitet werden, weshalb wir Sie um Verständnis bitten.

Von Montag, 22. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, ist die Verwaltung gänzlich geschlossen und ausschliesslich in dringenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit Todesfällen zu den ordentlichen Bürozeiten über die Notfallnummer 031 828 21 16 erreichbar. Bitte beachten Sie, dass während dieser Zeit der Verkauf von Spartageskarten ausgeschlossen ist. Während der offiziellen Feiertage wird die Notfallnummer nicht bedient.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gemeinderat und Verwaltung wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit.

Öffnungszeiten 

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

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