Der FC Goldstern braucht dringend eine Verbesserung der Infrastruktur, in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Als einer der grössten Vereine im Raum Bern Mittelland kann der geregelte Trainings- und Spielbetrieb bald nicht mehr sichergestellt werden. Der FC Goldstern bewegt jede Woche knapp 300 JuniorInnen und weit über 100 Aktive. Ebenso hat der SC Wohlensee, der auch über 150 JuniorInnen und etwa 100 Aktive aus der Gemeinde Wohlen und den Nachbargemeinden betreut, in den Wintermonaten grossen Bedarf an Trainingsflächen. Die beiden Vereine bieten den Jugendlichen eine sinnvolle und sehr geschätzte Freizeitbeschäftigung. Der Boom ist ungebrochen; es wollen immer mehr Kinder Fussballspielen. Damit nicht Wartelisten geführt werden müssen, muss die Infrastruktur ausgebaut werden.
Vor 5 Jahren gelangte der FC Goldstern an die Behörden der Gemeinden Bremgarten, Kirchlindach, Meikirch und Wohlen, die das Anliegen als regionales Bedürfnis beurteilten. Ein funktionierendes Vereinswesen ist gesellschaftspolitisch wichtig und so wurde eine Projektgruppe gebildet, bestehend aus Gemeindevertretern aller vier Gemeinden, sowie Exponenten des FC Goldstern und des SC Wohlensee wie auch dem Sitzungsleiter Nationalrat Lars Guggisberg. Anschliessend wurde eine umfassende Standortevaluation durchgeführt, wobei einzig der Standort ‘Löhracher’ in der Gemeinde Kirchlindach alle Vorgaben erfüllt. Deshalb bittet die Projektgruppe die Gemeindebehörden von Kirchlindach, darauf hinzuwirken, dass die Parzelle „Löhracher“ von der Landwirtschafts- in eine regionale Sport- und Freizeitzone umgezont und dies den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.
Der Standort wird als ideal angesehen, weil Grösse und topographische Struktur stimmen und er zentral im Einzugsgebiet des FC Goldstern liegt. Der Löhracher ist nahe an einer Siedlungszone situiert und mit ÖV gut erreichbar. Trotzdem kann durch einfache verkehrstechnische Massnahmen sichergestellt werden, dass Herrenschwanden keine bzw. nur eine geringe Mehrbelastung in Sachen Lärmemissionen und Verkehr erfährt. Im Gegenteil: es wird beabsichtigt bei dieser Gelegenheit auch die überfällige Verkehrssituation von der Halenbrücke bis zum Uettligenfeld mit dem Kanton anzugehen und zu lösen. Die Grundeigentümerschaften der besagten Parzellen wären allenfalls mit einem zukünftigen Landabtausch unter bestimmten Bedingungen einverstanden.
Die vier Gemeinden haben bewirken können, dass das im neuen regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK 21 der Regionalkonferenz Bern Mittelland Eingang findet. Dies ist gelungen, das RGSK 21 wird nun im Juni von der Regionalversammlung verabschiedet und muss anschliessend vom Kanton genehmigt werden.
Es wird zu klären sein, ob dieses Anliegen in einem eigenen Verfahren umgesetzt werden kann oder die nächste Revision der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Kirchlindach abgewartet werden muss.
Arbeitsgruppe FC Goldstern / SC Wohlensee