Änderung Zonenplan und Baureglement; Umnutzung Schulliegenschaft Herrenschwanden
Der Gemeinderat Kirchlindach bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung des Zonenplans und des Baureglements betr. die Umnutzung der Schulliegenschaft Herrenschwanden (bestehend aus Zonenplan, Baureglement und Erläuterungsbericht zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 02. Juni bis 02. Juli 2021, in der Gemeindeschreiberei Kirchlindach öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Kirchlindach einzureichen.
Kirchlindach, den 26. Mai 2021
Der Gemeinderat