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Reiten und Biken im Wald - Bitte auf den Wegen bleiben!

11. Mai 2021

Sonst können keine neuen Bäume wachsen.

Wo Bikes fahren, oder durch Pferdehufen, wird der Boden dauerhaft verdichtet. Hier können die Samen von Bäumen keine geeignete Grundlage zum Keimen mehr finden.

Wildtiere brauchen ruhige Gebiete.

Mit den bestehenden Wegen und Infrastrukturen wird der Lebensraum der Tiere im Wald bereits stark eingeschränkt. Bleiben Reiter und Biker auf diesen Wegen, so können sich die Tiere auf beständige Rückzugsorte verlassen.

Jeder Wald gehört einem Waldbesitzer.

In der Schweiz darf jeder Wald frei betreten werden. Aber nur zu Fuss! Waldbesuchende benützen den natürlichen Lebensraum Wald grundsätzlich auf eigenes Risiko. Wer sich mit Pferd und Bike im Wald bewegt muss sich jedoch an Vorgaben halten, denn gemäss Kantonalem Waldgesetz Art. 22, Abs. 2 ist das Radfahren und Reiten abseits von Wegen und besonders bezeichneten Pisten verboten.

Mögliche Reit- und Biketrails (z. B. RIG-Galoppstrecken) können nur über einen Werkbetreiber bewilligt werden. Denn für die Sicherheit von Einrichtungen tragen die Werkeigentümer die Verantwortung. So stellen «wilde» Reit- und Biketrails die Waldbesitzer vor grosse Probleme: Dulden die Waldbesitzer die Trails, haften sie, wenn etwas passiert. Um Haftungsprobleme zu vermeiden, sind sie deshalb gezwungen, die Trails zurückzubauen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die regional zuständige Waldabteilung Mittelland, Molkereistrasse 25, 3052 Zollikofen zur Verfügung oder der zuständige Revierförster.

 

Wir wünschen euch einen schönen Waldaufenthalt und danken für Ihr Verständnis.

Flyer Reiten und Biken im Wald

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Öffnungszeiten 

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

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