Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Kirchlindach hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Baureglements; Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) – F „Schulanlage Herrenschwanden“ am 31. März 2021 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung und der Homepage, www.kirchlindach.ch, eingesehen werden.
Kirchlindach, 14. April 2021
Der Gemeinderat