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Geringfügige Änderung des Baureglements; Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) – F „Schulanlage Herrenschwanden“ nach Art. 122 Abs.

22. April 2021

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

 

Der Gemeinderat von Kirchlindach hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Baureglements; Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) – F „Schulanlage Herrenschwanden“ am 31. März 2021 beschlossen.

 

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

 

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung und der Homepage, www.kirchlindach.ch, eingesehen werden.

 

Kirchlindach, 14. April 2021

Der Gemeinderat

 

Baureglement

270.65 KB

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

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Öffnungszeiten 

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über die Sommerferien

Die Gemeindeverwaltung Kirchlindach bleibt von Montag, 7. Juli 2025, bis Freitag, 8. August 2025 nachmittags geschlossen. 

Am Freitag, 1. August 2025 (Nationalfeiertag), ist die Gemeindeverwaltung den ganzen Tag geschlossen. 

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