Der Gemeinderat hat gemäss Artikel 19 des Bestattungs- und Friedhofreglements vom 1. Januar 2015 beschlossen, nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit die folgenden Gräber auf Juni / Juli 2021 aufzuheben:
Friedhof Kirchlindach
Grabtyp: Sarg- und Urnen-Reihengrab (Erdbestattungen inkl. Aschenurnen)
Grabnummern: 1 – 46 / 552 - 611
Bestattungsjahre: 1963 – 1990
Angehörige werden gebeten, Grabmäler, Grabeinfassungen und Pflanzen nach vorgängiger Rücksprache mit dem Friedhofgärtner, Kuster Gärten AG in Mühleberg, bis Ende Mai 2021 zu entfernen. Nach dem Termin verlieren sämtliche Angehörige alle Rechte an den Gräbern und am Grabschmuck.
Hinweis: Gemäss Art. 17 des Bestattungs- und Friedhofreglements werden Erdgräber mit später beigesetzten Urnen ungeachtet der Ruhedauer vollständig aufgehoben.
Für Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung Kirchlindach, Tel. 031 / 828 21 20 oder der Friedhofgärtner Kuster Gärten AG, Tel. 031 / 751 02 27 gerne zur Verfügung.