Bekanntlich wurde die Kirchlindacher Gemeindeversammlung am 30. November nach dem Traktandum Budget / Finanzplan abgebrochen. Die Gemeindeversammlung verlangte damals mit 124 zu 49 Stimmen per Ordnungsantrag eine Urnenabstimmung für die verbliebenen Geschäfte. Diese Abstimmung kann nun nicht wie erwartet bis am 31. Januar 2021 durchgeführt werden. Der Gemeinderat hat zwar unmittelbar nach der Gemeindeversammlung die notwendigen Schritte eingeleitet, um dem Willen der Gemeindeversammlung nachzukommen. Der enge Terminplan mit Druck, Einpacken und Postversand wäre möglich gewesen. Einzig das von zwei Ortsparteien getragene Referendumskomitee gegen den Studienauftrag zur Gemeindehaussanierung hätte innerhalb von wenigen Tagen den Text für die Abstimmungsbroschüre überarbeiten müssen. Das Referendumskomitee monierte jedoch die kurze Frist und beharrte auf «üblichen 10 Tagen», ansonsten es allenfalls Beschwerde gegen den Gemeinderat führen würde.
Der Gemeinderat sieht sich daher veranlasst, den Termin für die Urnenabstimmung auf den 7. März 2021 zu verschieben, also auf den Abstimmungstermin für die eidgenössischen und kantonalen Vorlagen. Damit kann gleichzeitig allfälligen Problemen, wie einer Verwechslungsgefahr der Abstimmungscouverts oder einem Abstimmungstermin in den Sportferien, vorgebeugt werden. Die Zustimmung des Regierungsstatthalters für die Durchführung der Urnenabstimmung am 7. März 2020 ist noch ausstehend.
Gemeindepräsident Werner Walther und
Geschäftsleiter Martin Bieri