Gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung von 23. Juni 1999 gilt für die Tierkadaverentsorgung Birchi, Säriswil, folgendes Vorgehen:
Die Inhaber von toten Tierkörpern und Tierkörperteilen aus der Landwirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe) entrichten die Entsorgungsgebühren bei der Ablieferung. Die Gemeinde Kirchlindach erstattet die Kosten dem Tierbesitzer gegen Vorweisen der Quittung bis spätestens 18. Dezember 2020 zurück.
Beträge ab Fr. 1‘000.00 werden nicht bar ausbezahlt. Sie können uns die Quittungen mit einem Einzahlungsschein abgeben.
Der Gemeinderat Kirchlindach