Überbauungsordnung ZPP Nr. 2 „Höhenweg“
Der Gemeinderat Kirchlindach bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung ZPP Nr. 2 „Höhenweg“ zur öffentlichen Auflage. Die Überbauungsordnung umfasst die folgenden Unterlagen:
- Überbauungsplan (Massstab 1 : 500)
- Überbauungsvorschriften
Zur Information liegen der Erläuterungsbericht, der Schlussbericht Studienauftrag vom April 2019 sowie der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern auf.
Die Unterlagen liegen vom 09.09.2020 bis am 09.10.2020 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Kirchlindach zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, Lindachstrasse 17, 3038 Kirchlindach einzureichen.
Kirchlindach,
Gemeinderat Kirchlindach