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Überbauungsordnung - ZPP Nr. 2 "Höhenweg"

11. September 2020

Überbauungsordnung ZPP Nr. 2 „Höhenweg“

Der Gemeinderat Kirchlindach bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung ZPP Nr. 2 „Höhenweg“ zur öffentlichen Auflage. Die Überbauungsordnung umfasst die folgenden Unterlagen:

  • Überbauungsplan (Massstab 1 : 500)
  • Überbauungsvorschriften

Zur Information liegen der Erläuterungsbericht, der Schlussbericht Studienauftrag vom April 2019 sowie der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern auf.

Die Unterlagen liegen vom 09.09.2020 bis am 09.10.2020 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Kirchlindach zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, Lindachstrasse 17, 3038 Kirchlindach einzureichen.

 

Kirchlindach,

Gemeinderat Kirchlindach

 

 

 

UeO Höhenweg

399.73 KB

UeO-Vorschlag Höhenweg

61.56 KB

UeO-Bericht Höhenweg

2.01 MB

Vorprüfungsbericht

8.33 MB

Schlussbericht

3.76 MB

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Ausserordentliche Schalterschliessung der Verwaltung

Die Stimmberechtigten haben am Sonntag, 30. November 2025, dem Ausführungskredit zur Gemeindehaussanierung zugestimmt. Während der Sanierung erbringt die Gemeindeverwaltung ihre Dienstleistungen im mittelalten Schulhaus an der Halegasse 9c in 3037 Herrenschwanden. Wegen des Umzugs und der Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026, steht die Verwaltung am temporären Standort wieder zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Verfügung.

Erreichbarkeit während Umzug und Feiertage

Während des Umzugs vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 19. Dezember 2025, ist die Verwaltung zu den ordentlichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 031 828 21 16 erreichbar. Aufgrund von Systemausfällen während des Umzuges können aber je nach dem die Anliegen nicht in der gewohnten Schnelligkeit bearbeitet werden, weshalb wir Sie um Verständnis bitten.

Von Montag, 22. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, ist die Verwaltung gänzlich geschlossen und ausschliesslich in dringenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit Todesfällen zu den ordentlichen Bürozeiten über die Notfallnummer 031 828 21 16 erreichbar. Bitte beachten Sie, dass während dieser Zeit der Verkauf von Spartageskarten ausgeschlossen ist. Während der offiziellen Feiertage wird die Notfallnummer nicht bedient.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gemeinderat und Verwaltung wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit.

Öffnungszeiten 

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

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