Geringfügige Änderung des Zonenplans und des Baureglements (ZPP Höhenweg)
Der Gemeinderat Kirchlindach bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnten geringfügigen Änderungen zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Aufgrund der Vorprüfung zur Überbauungsordnung ZPP Höhenweg müssen die ZPP Bestimmungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage vom Oktober / November 2019 zusätzlich angepasst werden.
Die Unterlagen liegen vom 09.09.2020 bis am 09.10.2020 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Kirchlindach zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, Lindachstrasse 17, 3038 Kirchlindach einzureichen.
Kirchlindach, 4. September 2020
Der Gemeinderat