Der Gemeinderat hat den Verpflichtungskredit unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums beschlossen:
CHF 167‘000.00 für die Machbarkeitsstudie sowie die Verfahrensbegleitung zur Planerwahl für die Sanierung des Gemeindehauses Kirchlindach
Gestützt auf Artikel 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen (siehe auch den Text in den Lindacher Nachrichten Ausgabe Februar 2020) liegen während der Referendumsfrist in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und können von der Website der Gemeinde Kirchlindach (www.kirchlindach.ch) heruntergeladen werden.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der erstmaligen Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.
Für das fakultative Referendum sind erforderlich:
- Einreichung bis spätestens 02. Oktober 2020 beim Gemeinderat Kirchlindach
- Das Referendumsbegehren muss von mindestens 120 Stimmberechtigten der Gemeinde Kirchlindach rechtsgültig unterzeichnet sein.
Kirchlindach, 31. August 2020
Gemeinderat Kirchlindach