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Verpflichtungskredit für die Machbarkeitsstudie sowie die Verfahrensbegleitung zur Planerwahl für die Sanierung des Gemeindehauses Kirchlindach

31. August 2020

Der Gemeinderat hat den Verpflichtungskredit unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums beschlossen:

CHF 167‘000.00 für die Machbarkeitsstudie sowie die Verfahrensbegleitung zur Planerwahl für die Sanierung des Gemeindehauses Kirchlindach

Gestützt auf Artikel 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen (siehe auch den Text in den Lindacher Nachrichten Ausgabe Februar 2020) liegen während der Referendumsfrist in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf und können von der Website der Gemeinde Kirchlindach (www.kirchlindach.ch) heruntergeladen werden.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der erstmaligen Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.

Für das fakultative Referendum sind erforderlich:

  1. Einreichung bis spätestens 02. Oktober 2020 beim Gemeinderat Kirchlindach
  2. Das Referendumsbegehren muss von mindestens 120 Stimmberechtigten der Gemeinde Kirchlindach rechtsgültig unterzeichnet sein.

Kirchlindach, 31. August 2020

Gemeinderat Kirchlindach

 

Budget

49.6 KB

Machbarkeitsstudie

9.37 MB

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Ausserordentliche Schalterschliessung der Verwaltung

Die Stimmberechtigten haben am Sonntag, 30. November 2025, dem Ausführungskredit zur Gemeindehaussanierung zugestimmt. Während der Sanierung erbringt die Gemeindeverwaltung ihre Dienstleistungen im mittelalten Schulhaus an der Halegasse 9c in 3037 Herrenschwanden. Wegen des Umzugs und der Feiertage bleibt die Gemeindeverwaltung vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026, steht die Verwaltung am temporären Standort wieder zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Verfügung.

Erreichbarkeit während Umzug und Feiertage

Während des Umzugs vom Mittwoch, 10. Dezember 2025, 11:30 Uhr, bis und mit Freitag, 19. Dezember 2025, ist die Verwaltung zu den ordentlichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 031 828 21 16 erreichbar. Aufgrund von Systemausfällen während des Umzuges können aber je nach dem die Anliegen nicht in der gewohnten Schnelligkeit bearbeitet werden, weshalb wir Sie um Verständnis bitten.

Von Montag, 22. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, ist die Verwaltung gänzlich geschlossen und ausschliesslich in dringenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit Todesfällen zu den ordentlichen Bürozeiten über die Notfallnummer 031 828 21 16 erreichbar. Bitte beachten Sie, dass während dieser Zeit der Verkauf von Spartageskarten ausgeschlossen ist. Während der offiziellen Feiertage wird die Notfallnummer nicht bedient.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gemeinderat und Verwaltung wünschen Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit.

Öffnungszeiten 

Montag, Dienstag und Donnerstag

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

Mittwoch

Vormittag      08.00 - 11.30 Uhr

Nachmittag   geschlossen

Freitag

durchgehend 08.00 - 14.00 Uhr           

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