Sind Sie neu Hundehalter/in geworden, oder haben keinen Hund mehr? Dann informieren Sie uns bitte bis am 11. September 2020 per Mail ([email protected]), Telefon 031 828 21 21 oder persönlich am Schalter.
Die Hundetaxe beträgt jährlich Fr. 100.00 pro Hund und wird im September in Rechnung gestellt. Taxpflichtig sind Hundehalter/innen, welche am 1. August 2020 in der Gemeinde Wohnsitz haben, sofern Ihr Hund älter als sechs Monate ist.
Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip versehen und in der AMICUS-Datenbank registriert sein. Die Kennzeichnung erfolgt durch einen Tierarzt. Sämtliche Änderungen müssen bei der AMICUS-Datenbank gemeldet werden. Der Mikrochip ersetzt die Hundemarke. Verlorengegangene oder beschädigte Kontrollmarken werden nicht mehr ersetzt.
Gemeindeschreiberei Kirchlindach