Kantonsstrasse Nr. 236 Ortschwaben - Bern
Gemeinde: Bern
22020197 / Fugeninstandsetzung Halenbrücke
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert und das Trottoir komplett gesperrt:
Teilstrecke: Halenbrücke vom Kreisel Herrenschwanden bis Abzweig Halenstrasse
Dauer: 06. Juli 2020 bis voraussichtlich Mitte September 2020
Einschränkungen: Aus Sicherheitsgründen infolge der beengten Platzverhältnisse können Zufussgehende die Brücke während der Baumassnahme leider nicht passieren. Wir möchten Sie bitten, bei Bedarf auf die Neubrücke auszuweichen.
Für den restlichen Verkehr besteht einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage oder Verkehrsregelung von Hand. Die Geschwindigkeit wird im Baustellenbereich auf 40 km/h beschränkt.
Grund: Die Fahrbahn der Halenbrücke ist in die Jahre gekommen und muss saniert werden. Ausserdem sind die Dehnungsfugen auf der Brücke schadhaft und müssen ersetzt werden
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung und die Sperrung des Trottoirs.
Bern, 17.06.2020 Oberingenieurkreis Il