Geringfügige Änderung des Baureglements; Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) A "Klinik Südhang" nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung - Beschluss des Gemeinderates / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV Zum neuen Reglement