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Coronavirus: Trinkwassersysteme in öffentlichen Anlagen vor Wiederinbetriebnahme durchspülen

24. April 2020

Ab dem 27. April 2020 können erste Einrichtungen wie medizinische Praxen, Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Später werden Sportanlagen, Schulhäuser und andere Institutionen folgen. Meistens sind deren Trinkwasserinstallationen über mehrere Wochen kaum genutzt worden, was die Bildung von Mikroorganismen wie Legionellen fördert, die eine schwere Lungenentzündung (Legionärskrankheit) auslösen können. Vor Inbetriebnahme müssen deswegen Trinkwasserinstallationen zwingend durchgespült werden.

Die Massnahmen, die der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Coronavirus beschlossen hat, werden ab dem 27. April 2020 schrittweise wieder gelockert.

Trinkwasserinstallationen von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen müssen vor diesem Datum, bzw. vor Inbetriebnahme gründlich durchgespült werden. Das heisst, dass alle Wasserstellen, an denen eine Wasserentnahme erfolgt, geöffnet und durchgespült werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel Wasserhähne, Duschköpfe, Wasseranschlüsse usw.

Dabei ist es wichtig, mehrere Entnahmestellen gleichzeitig zu öffnen. Das sorgt für eine genügend starke Durchströmung in den Leitungen. Der Vorgang soll mindestens so lange laufen, bis die Temperatur des fliessenden Wassers konstant bleibt. Die Spülung muss für das Kalt‐ und das Warmwasser getrennt erfolgen. Diese einfache und wirkungsvolle Massnahme dient dem Gesundheitsschutz der Benutzerinnen und Benutzer.
Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) hat hierzu eine Fachinformation erstellt.

Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen (BLV)
Medienstelle
Tel. 058 463 78 98
media@blv.admin.ch

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