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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe im ganzen Kanton Bern

17. April 2020

Im Kanton Bern herrscht aufgrund der Trockenheit grosse Waldbrandgefahr. Deshalb gilt im ganzen Kanton Bern ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Verbot gilt bis auf Widerruf. 
 
Alle Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 "gross" ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt. 
  
Ausserhalb der Verbotszonen darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Bei Wind muss ganz darauf verzichtet werden. Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen.
 
Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr finden Sie jeweils unter www.be.ch/waldbrandgefahr.

Was gilt bei Feuerverbot

Gemeinde Kirchlindach

Lindachstrasse 17
3038 Kirchlindach

031 828 21 21

[email protected]

Öffnungszeiten 

Ausserordentliche Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt am Donnerstag, 29. Mai 2025, sowie am Freitag, 30. Mai 2025, geschlossen.

Ab Montag, 2. Juni 2025, stehen wir Ihnen gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage!

Montag, Dienstag und Donnerstag

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Nachmittag   14.00 - 17.00 Uhr             

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