Angesichts der ausserordentlichen Lage dürfen für Initiativen und Referenden aktuell keine Unterschriften gesammelt werden. Bei laufenden Fristen für die Sammlung von Unterschriften müssen diese Fristen sistiert bzw. verlängert werden, bis wieder normale Verhältnisse herrschen und von den politischen Rechten Gebrauch gemacht werden kann.
Das Wiederaufleben der Frist bezüglich dem fakultativen Referendum: "Verpflichtungskredit für die Machbarkeitsstudie sowie die Verfahrensbegleitung zur Planerwahl für die Sanierung des Gemeindehauses Kirchlindach" werden wir erneut im Amtsanzeiger publizieren.