Amtliche Publikationen der Gemeinde Kirchlindach

Amtliche Publikationen der Gemeinde Kirchlindach

Die Gemeinde Kirchlindach veröffentlicht die amtlichen Mitteilungen seit 1. Januar 2024 auf der Plattform des Schweizerischen Gemeindeverbandes "ePublikation.ch". 

Sie können die amtlichen Publikationen entweder über die untenstehenden Kacheln oder über ePublikation.ch  einsehen. Auf der Plattform von ePublikation.ch können Sie die Suche individuell anpassen und den Newsletter abonnieren (benötigt ein Benutzerkonto; siehe untenstehende Anleitung). Auch alle Meldungen des kantonalen Amtsblatts sind am gleichen Ort abrufbar.

Personen, die «ePublikation.ch» nicht nutzen können, haben die Möglichkeit, die amtlichen Bekanntmachungen im Gemeindehaus einzusehen.

Nachstehend finden Sie die Publikationen nach Themen gegliedert. Klicken Sie auf die gewünschte Kachel, um zu den Meldungen zu gelangen. Die Meldungen des kantonalen Amtsblattes werden Ihnen ebenfalls angezeigt, sofern welche veröffentlicht wurden.

Mit der Auflösung des Gemeindeverbands Anzeiger Region Bern per 31. Dezember 2023 musste nach neuen Lösungen für die amtlichen Publikationen ab 2024 gesucht werden. Das revidierte Gemeindegesetz vom 8. Dezember 2021 ermöglicht es den Gemeinden, ihre amtlichen Bekanntmachungen neu in elektronischer Form zu veröffentlichen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat entschieden, die amtlichen Mitteilungen ab 1. Januar 2024 nur noch digital zu veröffentlichen.

Der eAnzeiger wurde aufgrund der Auflösung des Gemeindeverbands Region Bern per 31. Dezember 2023 auf den 1. Januar 2024 eingeführt. 

Der Gemeinderat hat die Plattform des Schweizerischen Gemeindeverbandes «ePublikation für Gemeinden und Städte» als offizielles amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Kirchlindach gewählt. Die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Kirchlindach sind auf www.ePublikation.ch ersichtlich. Die Website «www.ePublikation.ch» ist auch mit der Gemeinde-Homepage (Startseite) verlinkt, so dass die amtlichen Mitteilungen auch über «www.kirchlindach.ch» eingesehen werden können. Zudem liegen die Publikationen auch am Schalter der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. 

Das Digitale Amtsblatt Schweiz (amtsblattportal.ch) hat den Vorteil, dass es auf amtliche Publikationen ausgerichtet ist. Über das Amtsblattportal publizieren Bund, Kantone und Gemeinden gesetzlich vorgeschriebene Meldungen. Den Gemeinden steht «ePublikation.ch» als Teil des Portals für ihre Publikationen zur Verfügung. Die Rechtssicherheit und ein hohes technisches Niveau sind dabei gewährleistet. Betreiberin des Amtsblattportals ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).

Um den Einstieg in den eAnzeiger zu erleichtern, steht eine detaillierte Anleitung für den Zugang zur Plattform sowie das Abonnieren des Newsletters zur Verfügung. Die Anleitung können Sie über die Website (www.kirchlindach.ch) öffnen. Das Abonnieren des Newsletters ist kostenlos. Zudem können Sie sämtliche Mitteilungen oder nur Teilbereiche (z.B. Baupublikationen) abonnieren. Sobald Sie das Abo für den Newsletter hinterlegt haben, werden Sie immer per E-Mail über eine Publikation der Gemeinde Kirchlindach benachrichtigt. 

Wenn Sie mit der Anleitung nicht weiterkommen und Sie Probleme haben, sich beim Newsletter anzumelden, können Sie sich gerne bei der Gemeindeschreiberei (T 031 828 21 21) melden. Das Verwaltungspersonal wird Sie gerne bei der Einrichtung des eAnzeigers unterstützen.