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Ordentliche Einbürgerung
Sie möchten das Bürgerrecht der Gemeinde Kirchlindach erwerben?
Der erste Kontakt bei der ordentlichen Einbürgerung ist immer die Wohnsitzgemeinde. Wir informieren Sie gerne über das Verfahren und den Ablauf der Einbürgerung. Ausführliche Informationen zu Verfahrensdauer und Gebühren finden Sie auf der Website des kantonalen Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes.
Voraussetzungen
Wohnsitzdauer
Eignung
Einbürgerungstest und Sprachtest
Seit Januar 2014 sind Gesuchstellende verpflichtet, einen Einbürgerungstest zu bestehen. Zudem ist in einem mündlichen und schriftlichen Test nachzuweisen, dass sie sich in deutscher Sprache verständigen können. Gesuche ohne Nachweise können nicht entgegen genommen werden.
Die Kosten für die Einbürgerungs- und Sprachtests tragen die Gesuchstellenden vollumfänglich selber.
Personen aus der Gemeinde Kirchlindach können sich bei folgenden Anbietern für einen Einbürgerungs- resp. Sprachtest anmelden:
Erleichterte Einbürgerung
Informationen zur erleichterten Einbürgerung erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM), welches für die gesamte erleichterte Einbürgerung zuständig ist.