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Adressauskunft (Einzelauskunft)
Die Einwohnerkontrolle gibt auf schriftliches Gesuch hin Namen, Vornamen, Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- resp. Wegzugs und Jahrgang einer Einzelperson bekannt. Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen (Interessensnachweis beilegen). Die Auskunft ist gebührenpflichtig (CHF 20.00).
Listenauskünfte
Listenauskünfte bedürfen eines schriftlichen Gesuches an den Gemeinderat Kirchlindach, Lindachstrasse 17, 3038 Kirchlindach oder per E-Mail ans Ratsbüro.